Recht und Finanzen

Die Möglichkeiten und Instrumente für Synergien sind in Horizont Europa wesentlich erweitert worden. Heute ermöglicht Horizont Europa Synergien mit rund 20 anderen Programmen der Europäischen Union. Um sie nutzen zu können, sind verschiedene rechtliche und finanzielle Regelungen zu beachten. Im Factsheet Recht und Finanzen sind die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

Factsheet Recht und Finanzen – was ist neu

Im aktuellen Rahmenprogramm Horizont Europa hat die Europäische Kommission verschiedene Neuerungen eingeführt, um die Nutzung von Synergien zu forcieren. Das Factsheet gibt zunächst einen prägnanten Überblick über die rechtlichen Grundlagen für Synergien in Horizont Europa und den Strategischen Plan, der die politischen Prioritäten und die beabsichtigen Wirkungen von Horizont Europa beschreibt. Anschließend stellt es die vier wesentlichen Synergieinstrumente und die Sonderregelungen zu staatlichen Beihilfen vor.

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Ausgewählte, weiterführende Rechtsquellen

VERORDNUNG (EU) 2021/695 zur Einrichtung von
„Horizont Europa“

Die Verordnung des Europäischen Parlamentes und Rates definiert für das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ für 2021 bis 2027 die Ziele und legt die Regeln für die Beteiligung und für die Verbreitung der Ergebnisse sowie der Unionsrahmen für die Förderung der Forschungs- und Innovationstätigkeiten fest.

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VERORDNUNG (EU) 2021/1060 - Dachverordnung

Die Verordnung des Europäischen Parlamentes und Rates legt für die Europäischen Strukturfonds, darunter den Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE), den Sozialfonds (ESF), den Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) und weitere Fonds die gemeinsamen Bestimmungen und Ziele sowie die Finanzregelungen und Haushaltsvorschriften fest. Fondsspezifische Verordnungen (unten) ergänzen diese.

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VERORDNUNG (EU) 2021/1058 für den Europäischen Fonds
für regionale Entwicklung

Die Verordnung des Europäischen Parlamentes und Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds definiert zusammen mit der Dachverordnung die rechtlichen Grundlagen, auf deren Basis die Mitgliedstaaten mit der EU Partnerschaftsvereinbarungen abschließen und die Regionen Programme für die regionale Entwicklung wie das EFRE/JTF-Programm NRW 2021 - 2027 gestalten können.

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VERORDNUNG (EU) 2021/1056 für den
Just Transition Fund

Die Verordnung des Europäischen Parlamentes und Rates für den Fonds für einen gerechten Übergang (JTF, Just Transition Fund) ermöglicht die Unterstützung von „Kohleregionen“ beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Nordrhein-Westfalen hat die Maßnahmen in zwei Multifonds-Programmen, dem EFRE/JTF-Programm NRW2021- 2027 sowie dem ESF-Programm NRW, umgesetzt.

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VERORDNUNG (EU) 2021/1059 für die Europäische
territoriale Zusammenarbeit

Die Verordnung des Europäischen Parlamentes und Rates für das aus dem EFRE und anderen Instrumenten unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (ETZ) bildet den rechtlichen und finanziellen Rahmen für die ETZ-Programme Interreg A, B und Europa zur Förderung der Zusammenarbeit von Mitgliedstaaten, Regionen und sonstigen Gebieten.

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VERORDNUNG (EU) 2021/1057 für den Europäischen
Sozialfonds Plus

Die Verordnung des Europäischen Parlamentes und Rates für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) enthält seine rechtlichen Grundlagen und die Finanzausstattung, um Maßnahmen für eine hohen Beschäftigung, einen fairen Sozialschutz und qualifizierte Arbeitskräfte für die Arbeitswelt zu unterstützen, in NRW im ESF-Programm NRW umgesetzt.

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